CBAM

CBAM 2026: Was Importeure wissen müssen

Die CO₂-Grenzabgabe ist in Kraft. Wer Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom in die EU importiert, zahlt jetzt.

Was sich am 1. Januar 2026 geändert hat

CBAM ist von der reinen Berichtspflicht zur finanziellen Pflicht übergegangen. Importeure müssen jetzt CBAM-Zertifikate für eingebettetes CO₂ kaufen.

Erfasste Waren

Zement · Eisen & Stahl · Aluminium · Düngemittel · Wasserstoff · Strom

CN-Codes prüfen unter [Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/956/oj).

Kostenformel

CBAM-Kosten = Eingebettete Emissionen (tCO₂) × EU-ETS-Preis (€/t)

Beispiel: 1.000 t Warmband aus Indien, Standardfaktor 2,115 tCO₂/t, ETS bei 65 €/t:

1.000 × 2,115 × 65 € = 137.475 €

Hat das Herkunftsland einen CO₂-Preis, wird dieser abgezogen.

Kosten berechnen

→ [CBAM-Kostenrechner](/tools/cbam) — Jahreskosten nach Produktkategorie, Tonnage und Herkunft modellieren.

Fristen

  • Quartalsweise: Zertifikate über das CBAM-Register kaufen
  • 31. Mai jährlich: CBAM-Erklärung für das Vorjahr einreichen

Quelle

[Verordnung (EU) 2023/956](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/956/oj)