Die Obergrenzen
- Stufe 1 (Art. 83 Abs. 4): bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
- Stufe 2 (Art. 83 Abs. 5): bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes
„Je nachdem, welcher Betrag höher ist" — ein Unternehmen mit 10 Mrd. € Umsatz riskiert bis zu 400 Mio. €.
Die 5-Schritte-Methodik des EDSA (Leitlinien 04/2022)
Was Bußgelder tatsächlich senkt
- Verstöße innerhalb von 72 Stunden selbst melden
- Volle Kooperation mit der Aufsichtsbehörde
- Dokumentiertes Privacy-by-Design
- Gültige Transfergarantien (SCCs + TIA)
Risiko einschätzen
→ [DSGVO-Bußgeld-Rechner](/tools/gdpr-fines) — Bußgeldbereich nach Verstoßart, Umsatz und mildernden Faktoren modellieren.
Quelle
[EDSA-Leitlinien 04/2022](https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/guidelines/guidelines-042022-calculation-administrative-fines-under_en)