GDPR

DSGVO-Bußgelder: Wie Behörden Strafen tatsächlich berechnen

Die EDPB-Leitlinien 04/2022 legen eine schrittweise Methode zur Berechnung von DSGVO-Bußgeldern fest. Das Verständnis zeigt, welche Faktoren am stärksten ins Gewicht fallen.

Die bekannten Bußgeldobergrenzen: und warum sie nicht die ganze Geschichte sind

Artikel 83 DSGVO legt zwei wesentliche Bußgeldobergrenzen fest:

  • Stufe 1 (Art. 83 Abs. 4): bis zu 10.000.000 € oder 2 % des globalen Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist: für Verstöße gegen Auftragsverarbeiterpflichten, DSB-Anforderungen, DSFA-Pflichten und Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzverstößen
  • Stufe 2 (Art. 83 Abs. 5): bis zu 20.000.000 € oder 4 % des globalen Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist: für Verstöße gegen Grundsätze, Einwilligungsregeln, Betroffenenrechte, internationale Übermittlungsbeschränkungen und Anordnungen der Aufsichtsbehörde

Diese Obergrenzen sind Maximalwerte, keine typischen Ergebnisse. Die EDPB-Leitlinien 04/2022 erklären, wie die Behörden vom Maximum zum tatsächlichen Bußgeld gelangen.

Die fünfstufige Methodik des EDPB

Schritt 1: Alle betroffenen Verarbeitungsvorgänge identifizieren

Vor der Bußgeldberechnung müssen die Behörden jeden einzelnen Verstoß kartieren. Verarbeitungsvorgänge mit einem gemeinsamen rechtswidrigen Zweck können gemeinsam bewertet werden; separate rechtswidrige Zwecke führen zu separaten Bußgeldern.

Schritt 2: Verstoß einstufen und Ausgangspunkt festlegen

Die Behörde stuft den Verstoß ein als:

  • Weniger schwerwiegend (0–10 % des anwendbaren Maximums): geringfügiger Verfahrensverstoß, begrenzte Auswirkungen
  • Schwerwiegend (10–30 % des Maximums): erheblicher Verstoß, mittlere Anzahl betroffener Personen
  • Sehr schwerwiegend (30–100 % des Maximums): systematischer Verstoß, großangelegter Verstoß, sensible Datenkategorien

Schritt 3: Erschwerende und mildernde Umstände berücksichtigen

Der EDPB benennt zehn Kategorien von Faktoren nach Art. 83 Abs. 2, die Behörden abwägen müssen:

FaktorRichtung
Vorsätzliches VerhaltenErschwerend (+)
Fahrlässiges VerhaltenNeutral
Versehentlicher/technischer FehlerMildernd (−)
Lange DauerErschwerend
Große Anzahl BetroffenerErschwerend
Sensible DatenkategorienErschwerend
Volle Zusammenarbeit mit BehördeMildernd
Selbstmeldung des VerstoßesMildernd
Zuvor gewarnt/bestraftErschwerend
Starke PräventivmaßnahmenMildernd

Schritt 4: Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung sicherstellen

Der resultierende Betrag muss wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein: dies kann das Bußgeld für ein großes profitables Unternehmen erhöhen oder für einen kleinen Verantwortlichen ohne Zahlungsfähigkeit reduzieren.

Schritt 5: Gesetzliches Maximum prüfen

Der endgültige Betrag darf die gesetzliche Obergrenze nicht überschreiten.

Muster aus realen Fällen

Die größten DSGVO-Bußgelder konzentrieren sich auf Stufe-2-Verstöße:

  • Meta (2023): 1,2 Milliarden €: Verstoß gegen internationale Datentransferregeln (Übermittlung in die USA ohne ausreichende Schutzmaßnahmen)
  • Amazon (2021): 746 Millionen €: rechtswidrige Werbung, Einwilligungsprobleme
  • WhatsApp (2021): 225 Millionen €: Transparenz- und Informationspflichten

Was reduziert das DSGVO-Bußgeldrisiko?

  • Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden selbst melden: Behörden honorieren konsequent eine proaktive Meldung
  • Vollständig kooperieren: schnell reagieren, angeforderte Unterlagen bereitstellen
  • Präventivmaßnahmen umsetzen: Privacy by Design, DSFAs für Hochrisikoverarbeitung, dokumentierte Einwilligungsabläufe
  • Geeignete Schutzmaßnahmen für internationale Übermittlungen: Standardvertragsklauseln mit gültigem Transfer Impact Assessment
  • DSB benennen, wo erforderlich: Pflicht für öffentliche Stellen und bei umfangreicher Verarbeitung