EU-KI-Gesetz Risikoklassifizierer

Das EU-KI-Gesetz (Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Es schafft einen risikobasierten Rahmen mit vier Stufen: Verbotene KI (Art. 5), Hochrisiko-KI (Art. 6 und Anhang III), Begrenzt-Risiko-KI (Art. 50) und Minimal-Risiko-KI. Die kritischste Frist: vollständige Verpflichtungen für Hochrisikosysteme nach Anhang III: fällt auf den 2. August 2026. Dieses Tool verwendet die Klassifizierungsregeln direkt aus der Verordnung, um Ihnen eine sofortige Risikoeinstufung und eine vollständige Pflichtencheckliste zu geben. Keine Registrierung. Keine Beratungsgebühr.

EU-KI-Gesetz Klassifizierer

Risikostufe für Ihr KI-System gemäß Verordnung (EU) 2024/1689

Wählen Sie die beste Beschreibung Ihres KI-Systems. Dies bestimmt den Klassifizierungspfad.

Entspricht Ihr System einem verbotenen Anwendungsfall nach Art. 5?

Art. 5 verbietet: (1) Echtzeit-Fernbiometrie im öffentlichen Raum; (2) Social-Scoring durch Behörden; (3) unterschwellige Manipulationstechniken; (4) Ausnutzung von Schwachstellen bestimmter Gruppen; (5) ungezielte Gesichtserkennung aus dem Internet oder Kameras; (6) Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen; (7) Kriminalitätsprognose auf Basis von Profiling; (8) biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen.

Anhang III definiert 8 Hochrisikosektoren gemäß Art. 6(2). Systeme in diesen Bereichen gelten als Hochrisiko, sofern nicht die Ausnahme nach Art. 6(3) dokumentiert ist.

Art. 50 verlangt für bestimmte Systemtypen spezifische Transparenzmaßnahmen, unabhängig von der Risikostufe.

Klassifizierung basiert auf Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Gesetz). Die Ausnahme nach Art. 6(3) erfordert eine formelle dokumentierte Risikobewertung. Keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die vier Risikostufen des EU-KI-Gesetzes?

Das KI-Gesetz schafft vier Stufen: Verbotene KI (Art. 5): vollständig verbotene Systeme. Hochrisiko-KI (Art. 6, Anhang III): Systeme in acht regulierten Sektoren. Begrenzt-Risiko-KI (Art. 50): Chatbots, Deepfakes und Emotionserkennung mit Transparenzpflichten. Minimal-Risiko-KI: alle anderen Systeme ohne Pflichten.

Was ist die Frist des 2. August 2026?

Am 2. August 2026 müssen Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen nach Anhang III vollständig die Anforderungen der Art. 9-15, 43, 47, 49 und 71 erfüllen. Falls Ihr KI-System in einem der acht Anhang-III-Sektoren eingesetzt wird, gilt diese Frist für Sie.

Was ist die Ausnahme nach Art. 6(3)?

Art. 6(3) sieht vor, dass ein in Anhang III genanntes KI-System nicht als Hochrisiko gilt, wenn es kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellt. Diese Ausnahme erfordert eine formelle, dokumentierte Bewertung und muss von qualifiziertem Rechtsbeistand bestätigt werden.