CBAM-Kostenrechner

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist seit dem 1. Januar 2026 in der verbindlichen Finanzphase. EU-Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom müssen jetzt CBAM-Zertifikate kaufen, um die eingebetteten CO₂-Emissionen ihrer Importe abzudecken. Dieser Rechner schätzt Ihre Zertifikatskosten anhand der EU-Standard-Emissionsfaktoren aus der delegierten Verordnung (EU) 2024/3215 der Kommission. Geben Sie Ihre Importmenge und den EU-ETS-Preis ein, um eine sofortige Schätzung zu erhalten: ohne Registrierung.

CBAM-Kostenschätzer

CO₂-Grenzausgleichsmechanismus, Verordnung (EU) 2023/956

Standard-Emissionsfaktor: 0.829 tCO₂e / Tonne (CN 2523)

CBAM gilt für Importe aus Ländern ohne gleichwertigen, von der EU anerkannten CO₂-Preis.

Vorausgefüllt: China National ETS (indicative, Q1 2026 ~¥70/t). Überschreiben, wenn Sie verifizierte Unterlagen haben.

Aktueller indikativer ETS-Spotpreis. Der wöchentliche CBAM-Zertifikatpreis wird von der Kommission auf Basis der ETS-Auktionsergebnisse festgelegt, bei ICE oder ECX prüfen.

Carbon prices: indicative Q1 2026 estimates. Verify current EU ETS price before filing.

Wird zur Prognose der jährlichen CBAM-Kosten verwendet.

Standard-Emissionsfaktoren aus der delegierten Verordnung (EU) 2024/3215. Tatsächliche Werte aus Lieferantenmonitoring können abweichen. Die CBAM-Finanzphase begann am 1. Januar 2026. ETS-Preis schwankt, bei ECX oder ICE verifizieren.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss CBAM-Zertifikate kaufen?

EU-Importeure von CBAM-Waren (Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff, Strom) müssen sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren und jährlich Zertifikate kaufen. Die De-minimis-Ausnahme gilt für einzelne Sendungen mit einem Eigenwert von höchstens 150 € (Art. 2, VO 2023/956). Wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall an Ihre Zollbehörde.

Wie werden die CBAM-Zertifikatskosten berechnet?

Kosten = eingebettete Emissionen (Tonnen CO₂e) × EU-ETS-Preis (EUR/tCO₂e). Eingebettete Emissionen verwenden EU-Standardwerte aus der delegierten Verordnung (EU) 2024/3215, sofern keine verifizierten tatsächlichen Lieferantendaten vorliegen. Wenn Ihr Ursprungsland ein anerkanntes CO₂-Preissystem hat, wird dieser Preis vom EU-ETS-Preis abgezogen (Art. 9, VO 2023/956).

Wann müssen Zertifikate abgegeben werden?

Die jährliche CBAM-Erklärung und Zertifikatsabgabe erfolgt bis zum 31. Mai jedes Jahres für die Importe des vorangegangenen Kalenderjahres. Die erste Frist der Finanzphase ist der 31. Mai 2027 (für 2026-Importe).

Kann ich die CBAM-Kosten mit tatsächlichen Emissionsdaten reduzieren?

Ja. Wenn Ihr Lieferant verifizierte tatsächliche eingebettete Emissionen unter dem EU-Standardfaktor nachweist, dürfen Sie diese Zahlen verwenden (Art. 4, VO 2023/956). Dies ist in der Regel der effektivste Weg, Ihre CBAM-Verbindlichkeit zu reduzieren. Die Verifizierung muss der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3214 der Kommission entsprechen.

Was ist der CBAM-Zertifikatpreis und wie wird er festgelegt?

Die CBAM-Zertifikatpreise werden wöchentlich von der Europäischen Kommission auf Basis des durchschnittlichen EU-ETS-Auktionspreises der vorangegangenen Woche festgelegt. Sie folgen dem EU-ETS eng. Der Rechner verwendet einen indikativen ETS-Preis: überprüfen Sie vor jeder Einreichung stets den aktuellen wöchentlichen CBAM-Preis im offiziellen EU-CBAM-Register.

Welche Länder sind von CBAM ausgenommen?

Länder, deren CO₂-Preissysteme vollständig mit dem EU-ETS verknüpft sind oder anderweitig in Anhang III der Verordnung 2023/956 aufgeführt sind, sind ausgenommen. Dazu gehören derzeit EWR-Mitglieder (Island, Liechtenstein, Norwegen), die Schweiz (über verknüpftes ETS) und einige wenige Gebiete. Importe aus diesen Ländern unterliegen keiner CBAM-Pflicht.