Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) verlangt für Verpackungen eine EU-Konformitätserklärung, mit der der Hersteller bestätigt, dass die Verpackung die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Dieser Leitfaden zeigt, was hineingehört und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Erst prüfen, dann erklären
Eine Konformitätserklärung ist nur so gut wie die Prüfung dahinter. Prüfen Sie zuerst die materiellen Anforderungen:
- Art. 5 - Stoffbeschränkungen (Schwermetalle, PFAS). -> Prüfen
- Art. 6 - Recyclingfähigkeit (Designkriterien, Bewertungsklasse). -> Prüfen
- Art. 7 - Rezyklatanteil (Mindestquoten 2030/2040). -> Prüfen
- Art. 9 - Kompostierbarkeit (für bestimmte Formate). -> Prüfen
- Art. 10 - Minimierung (Verpackungsreduktion). -> Prüfen
- Art. 24 - Leerraumquote (max. 50% ab 2030). -> Prüfen
Was in die Erklärung gehört
- Name und Anschrift des Herstellers oder Bevollmächtigten
- Eindeutige Identifikation der Verpackung (Typ, Charge oder Modell)
- Die erfüllten Anforderungen der Verordnung mit Bezug auf die Artikel
- Verwendete harmonisierte Normen oder technische Spezifikationen
- Ort, Datum und rechtsverbindliche Unterschrift
Hinweis zu Vorlagen
Das genaue Standardformat und einzelne Pflichtangaben können durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert werden. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf EUR-Lex, bevor Sie eine Vorlage final festlegen.
Alle Anforderungen auf einmal prüfen
-> PPWR-QuickScan / Wizard - prüft Art. 5, 6, 7, 9, 10 und 24 in einem Durchgang.
Quelle
Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)
Zuletzt geprüft: 21. Juni 2026.