Die CBAM-Formel ist kurz. Der Fehler steckt in der Anwendung. So berechnen Sie die Kosten des CO2-Grenzausgleichs (Verordnung (EU) 2023/956), der am 1. Januar 2026 in die definitive, zahlungspflichtige Phase eingetreten ist.
Die Formel
CBAM-Kosten = eingebettete Emissionen (tCO2e) x Zertifikatspreis (EUR/t) x Einfuhrfaktor - bereits gezahlter CO2-Preis
1. Eingebettete Emissionen
Eingeführte Menge (Tonnen) x Emissionsfaktor (tCO2e pro Tonne Produkt). Verwenden Sie EU-Standardwerte oder verifizierte tatsächliche Emissionen Ihres Lieferanten. Tatsächliche Daten liegen fast immer unter dem Standardwert und senken Ihre Kosten direkt, sofern Sie sie belegen können.
2. Zertifikatspreis
Ein CBAM-Zertifikat deckt eine Tonne CO2e. Der Preis folgt dem EU-ETS und lag Anfang 2026 bei rund 75 EUR pro Tonne. Diesen Faktor steuern Sie nicht, modellieren Sie also eine Spanne.
3. Einfuhrfaktor (Phase-in)
2026 zahlen Sie nur auf einen Bruchteil der eingebetteten Emissionen (das Phase-in spiegelt den Wegfall der kostenlosen ETS-Zuteilungen), und dieser Anteil steigt jährlich Richtung 100%. Deshalb sind die Rechnungen 2026 klein und ab 2030 nicht mehr.
4. Abzug des bereits gezahlten CO2-Preises
Nach Art. 9 ist ein im Ursprungsland gezahlter CO2-Preis abziehbar, mit Nachweis.
Rechenbeispiel: 1.000 t warmgewalzter Stahl aus Indien
- Eingebettete Emissionen: 1.000 t x ~2,1 tCO2e/t = 2.100 tCO2e
- Brutto bei 75 EUR/t: 2.100 x 75 = 157.500 EUR (volle Pflicht, spätere Jahre)
- Phase-in 2026 (~2,5%): rund 3.940 EUR jetzt fällig
Berechnen Sie Ihre Zahlen
-> Kostenloser CBAM-Rechner - Produkt und Ursprung wählen, Menge eingeben, Kosten mit aktuellem Phase-in erhalten.
Quelle
Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM)
Zuletzt geprüft: 21. Juni 2026. Zertifikatspreise ändern sich wöchentlich.