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DSGVO-Strafen: Höhe, Beispiele und wie sie berechnet werden

Von der Verwarnung bis 1,2 Milliarden EUR. Die tatsächliche Spanne, die höchsten Bußgelder und was den Betrag bestimmt.

DSGVO-Bußgelder reichen von einer Verwarnung (0 EUR) bis 1,2 Milliarden EUR. Wo Sie landen, hängt von wenigen Faktoren ab. Hier die tatsächliche Spanne und die Berechnung.

Die zwei Obergrenzen (Art. 83)

  • Stufe 1: bis 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
  • Stufe 2: bis 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes

Es gilt der höhere Wert, bei Großunternehmen also der Prozentsatz.

Die höchsten Bußgelder

UnternehmenBußgeldJahrVerstoß
Meta (Irland)1,2 Mrd. EUR2023Unzulässige EU-US-Datentransfers
Amazon (Luxemburg)746 Mio. EUR2021Werbe-Einwilligung
Instagram (Meta)405 Mio. EUR2022Kinderdaten
TikTok345 Mio. EUR2023Kinderdaten

Was den Betrag bestimmt (EDSA-Leitlinien 04/2022)

  • Jeden Verstoß erfassen (jeder kann separat geahndet werden)
  • Schweregrad einstufen
  • Anpassung nach Vorsatz, Dauer, Zahl der Betroffenen, Kooperation, Selbstanzeige, Vorgeschichte
  • Verhältnismäßigkeit und Abschreckung
  • Abgleich mit der Obergrenze nach Art. 83
  • Was den Betrag senkt

    • Meldung von Verstößen innerhalb von 72 Stunden
    • Volle Kooperation mit der Aufsichtsbehörde
    • Dokumentierte Privacy-by-Design-Maßnahmen

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    Quelle

    Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

    Zuletzt geprüft: 21. Juni 2026.

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