DSGVO-Bußgelder reichen von einer Verwarnung (0 EUR) bis 1,2 Milliarden EUR. Wo Sie landen, hängt von wenigen Faktoren ab. Hier die tatsächliche Spanne und die Berechnung.
Die zwei Obergrenzen (Art. 83)
- Stufe 1: bis 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
- Stufe 2: bis 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes
Es gilt der höhere Wert, bei Großunternehmen also der Prozentsatz.
Die höchsten Bußgelder
| Unternehmen | Bußgeld | Jahr | Verstoß |
|---|---|---|---|
| Meta (Irland) | 1,2 Mrd. EUR | 2023 | Unzulässige EU-US-Datentransfers |
| Amazon (Luxemburg) | 746 Mio. EUR | 2021 | Werbe-Einwilligung |
| Instagram (Meta) | 405 Mio. EUR | 2022 | Kinderdaten |
| TikTok | 345 Mio. EUR | 2023 | Kinderdaten |
Was den Betrag bestimmt (EDSA-Leitlinien 04/2022)
Was den Betrag senkt
- Meldung von Verstößen innerhalb von 72 Stunden
- Volle Kooperation mit der Aufsichtsbehörde
- Dokumentierte Privacy-by-Design-Maßnahmen
Schätzen Sie Ihr Risiko
-> Kostenloser DSGVO-Bußgeldrechner - Spanne nach Verstoßart, Umsatz und mildernden Faktoren modellieren.
Quelle
Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
Zuletzt geprüft: 21. Juni 2026.